Grundbuchauskünfte online

Auskünfte aus dem spanischen Grundbuch

Beantragen Sie die Grundbuchauskunft zu jeder in Spanien eingetragenen Immobilie. Wir stellen den Antrag beim zuständigen Grundbuchamt und übermitteln Ihnen das amtliche Dokument als PDF per E-Mail.

Wählen Sie Ihre Leistung

Nota simple

Aktuelle Grundbuchdaten zu einer bestimmten Immobilie.

Ein Auskunftsdokument mit den aktuellen Grundbuchdaten einer Immobilie: Bezeichnung, Inhaber der eingetragenen Rechte sowie Belastungen, Lasten und Beschränkungen, die auf ihr ruhen.

Das Dokument, das man vor dem Kauf einer Immobilie, bei der Verhandlung einer Hypothek oder zur Prüfung der Lastenfreiheit einholt.

Standortauskunft

In welchen Grundbuchämtern eine Person oder Firma Eigentum hat.

Eine Auskunft darüber, ob eine natürliche oder juristische Person als Inhaberin von Rechten an Immobilien in einem beliebigen spanischen Grundbuchamt eingetragen ist, mit Angabe von Amt, Provinz und Gemeinde.

Nützlich bei Erbschaftsangelegenheiten, Forderungseinzug und Bonitätsprüfungen.

Eigentumsübersicht

Ermittlung und Nota simple zu jeder Immobilie eines Inhabers.

Wir ermitteln die auf eine natürliche oder juristische Person eingetragenen Immobilien und liefern Ihnen zu jeder die Nota simple, im von Ihnen gewählten räumlichen Umfang.

Das vollständige Vermögensbild, wenn Sie wissen müssen, was jemand besitzt und unter welchen Bedingungen.

Sie können diese Vorgänge auch selbst über das elektronische Portal der Registerführerkammer durchführen und dabei ausschließlich die amtliche Gebühr entrichten.

So funktioniert es

Drei Schritte, keine Warteschlangen.

  1. 1

    Antrag ausfüllen

    Geben Sie die Daten der Immobilie oder des Inhabers und den Grund Ihrer Anfrage an. Sie benötigen weder eine digitale Signatur noch eine Registrierung bei einer Behörde.

  2. 2

    Wir übernehmen den Antrag

    Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt und stellen den Antrag in Ihrem Namen, nachdem wir geprüft haben, ob die Angaben zur Auffindung der Immobilie ausreichen.

  3. 3

    Dokument erhalten

    Wir senden Ihnen das vom Grundbuchamt ausgestellte amtliche Dokument als PDF an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Elektronische Abwicklung

Keine Wege, keine Wartezeiten. Eine Plattform für alle Ihre Grundbuchanliegen.

Bevorzugte Bearbeitung

Eilbearbeitung verfügbar: Ihr Antrag in unter 24 Arbeitsstunden bearbeitet, oder in unter 4.

Lieferung als PDF

Das vom Grundbuchamt ausgestellte amtliche Dokument in Ihrem Postfach, mit Prüfcode, sofern das Amt einen vergibt.

Vorgang verfolgen

Jeder Antrag erhält ein Aktenzeichen, mit dem Sie den Stand jederzeit abfragen können.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zur Grundbuchauskunft und zu unserem Service.

Was ist eine Nota simple?

Die Nota simple ist das Dokument mit den Grunddaten einer eingetragenen Immobilie: ihre Bezeichnung und Beschreibung, wer Inhaber der daran eingetragenen Rechte ist — Volleigentum, Nießbrauch, bloßes Eigentum — sowie die darauf lastenden Belastungen wie Hypotheken, Pfändungen oder Dienstbarkeiten mit ihrem Umfang und ihren Beschränkungen. Sie hat Auskunftscharakter: Sie beweist den Grundbuchinhalt nicht rechtsverbindlich, was der Certificación vorbehalten ist.

Was ist das spanische Grundbuch?

Es ist die öffentliche Einrichtung, in der Rechtsgeschäfte über Eigentum und sonstige dingliche Rechte an Immobilien eingetragen werden. Sie dient der Sicherheit des Immobilienverkehrs: Das Eingetragene gilt als richtig, und wer auf den Grundbuchinhalt vertraut, wird geschützt. Das Grundbuch ist in Hypothekenbezirke gegliedert; jedes Amt ist für die Immobilien seines Bezirks zuständig.

Wer kann eine Nota simple beantragen?

Jede Person mit einem berechtigten Interesse an der Grundbuchlage einer Immobilie. Das Gesetz verlangt, dass der Antragsteller den Grund seiner Anfrage angibt; der Registerführer beurteilt ihn. Deshalb fragt das Formular nach dem Grund: Ohne ihn kann der Antrag nicht gestellt werden.

Wie lange dauert die Zustellung?

In der Standardbearbeitung 5 bis 7 Werktage. Bei Eilbearbeitung bearbeiten wir Ihren Antrag in unter 24 Arbeitsstunden, bei sehr eiliger Bearbeitung in unter 4. Die Fristen laufen ab Zahlungsbestätigung und hängen zudem von der Ausfertigung durch das zuständige Grundbuchamt ab.

Welche Angaben brauche ich für eine Nota simple?

Entscheidend ist, dass die Immobilie identifizierbar ist. Die vollständige Anschrift und die Gemeinde genügen in der Regel. Wenn Sie die Grundbuchnummer, Band und Buch oder die Katasterreferenz kennen, geben Sie sie an: Dann ist die Auffindung sofort möglich und das Risiko sinkt, dass das Amt die Immobilie nicht identifizieren kann.

Kann ich das auch selbst machen?

Ja. Sie können diese Dokumente selbst über das elektronische Portal der Registerführerkammer beantragen und dabei nur die amtliche Gebühr zahlen. Dafür müssen Sie sich elektronisch identifizieren und deren Registrierungs- und Prüfverfahren durchlaufen. Unser Service nimmt Ihnen das ab: Wir prüfen Ihre Angaben vor der Antragstellung, ermitteln das zuständige Amt und liefern das Dokument per E-Mail — diese Arbeit ist im Preis enthalten.

Was passiert, wenn das Amt die Immobilie nicht findet?

Wenn die übermittelten Angaben zur Identifizierung nicht ausreichen, melden wir uns bei Ihnen, um sie vor der Antragstellung zu ergänzen. Kann das Amt die Immobilie dennoch nicht auffinden, erstatten wir das Bearbeitungshonorar. Bei Anfragen nach Inhaber beachten Sie bitte: Auch eine negative Auskunft — dass die Person als Inhaberin keiner Immobilie eingetragen ist — ist ein gültiges Ergebnis, das das Amt in Rechnung stellt.