Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen zur Grundbuchauskunft und zu unserem Service.
Was ist eine Nota simple?
Die Nota simple ist das Dokument mit den Grunddaten einer eingetragenen Immobilie: ihre Bezeichnung und Beschreibung, wer Inhaber der daran eingetragenen Rechte ist — Volleigentum, Nießbrauch, bloßes Eigentum — sowie die darauf lastenden Belastungen wie Hypotheken, Pfändungen oder Dienstbarkeiten mit ihrem Umfang und ihren Beschränkungen. Sie hat Auskunftscharakter: Sie beweist den Grundbuchinhalt nicht rechtsverbindlich, was der Certificación vorbehalten ist.
Was ist das spanische Grundbuch?
Es ist die öffentliche Einrichtung, in der Rechtsgeschäfte über Eigentum und sonstige dingliche Rechte an Immobilien eingetragen werden. Sie dient der Sicherheit des Immobilienverkehrs: Das Eingetragene gilt als richtig, und wer auf den Grundbuchinhalt vertraut, wird geschützt. Das Grundbuch ist in Hypothekenbezirke gegliedert; jedes Amt ist für die Immobilien seines Bezirks zuständig.
Wer kann eine Nota simple beantragen?
Jede Person mit einem berechtigten Interesse an der Grundbuchlage einer Immobilie. Das Gesetz verlangt, dass der Antragsteller den Grund seiner Anfrage angibt; der Registerführer beurteilt ihn. Deshalb fragt das Formular nach dem Grund: Ohne ihn kann der Antrag nicht gestellt werden.
Wie lange dauert die Zustellung?
In der Standardbearbeitung 5 bis 7 Werktage. Bei Eilbearbeitung bearbeiten wir Ihren Antrag in unter 24 Arbeitsstunden, bei sehr eiliger Bearbeitung in unter 4. Die Fristen laufen ab Zahlungsbestätigung und hängen zudem von der Ausfertigung durch das zuständige Grundbuchamt ab.
Welche Angaben brauche ich für eine Nota simple?
Entscheidend ist, dass die Immobilie identifizierbar ist. Die vollständige Anschrift und die Gemeinde genügen in der Regel. Wenn Sie die Grundbuchnummer, Band und Buch oder die Katasterreferenz kennen, geben Sie sie an: Dann ist die Auffindung sofort möglich und das Risiko sinkt, dass das Amt die Immobilie nicht identifizieren kann.
Kann ich das auch selbst machen?
Ja. Sie können diese Dokumente selbst über das elektronische Portal der Registerführerkammer beantragen und dabei nur die amtliche Gebühr zahlen. Dafür müssen Sie sich elektronisch identifizieren und deren Registrierungs- und Prüfverfahren durchlaufen. Unser Service nimmt Ihnen das ab: Wir prüfen Ihre Angaben vor der Antragstellung, ermitteln das zuständige Amt und liefern das Dokument per E-Mail — diese Arbeit ist im Preis enthalten.
Was passiert, wenn das Amt die Immobilie nicht findet?
Wenn die übermittelten Angaben zur Identifizierung nicht ausreichen, melden wir uns bei Ihnen, um sie vor der Antragstellung zu ergänzen. Kann das Amt die Immobilie dennoch nicht auffinden, erstatten wir das Bearbeitungshonorar. Bei Anfragen nach Inhaber beachten Sie bitte: Auch eine negative Auskunft — dass die Person als Inhaberin keiner Immobilie eingetragen ist — ist ein gültiges Ergebnis, das das Amt in Rechnung stellt.